Mit der Telematikinfrastruktur beginnt eine neue Ära in der Gesundheitskommunikation.
Es ergeben sich für alle Leistungserbringer völlig neue Chancen.
Die TI vernetzt Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Apotheken und Krankenkassen miteinander und erleichtert so den sicheren Datenaustausch. Hochsicher und zum Wohle der Patienten.
• SalusCard ist PED zertifiziert •
Seit dem 06.12.2017 ist das Unternehmen SalusCard Professionaller endnutzernaher Dienstleister (PED) für die Telematikinfrastruktur.
Diese offizielle Zertifizierung folgt den einheitlichen Richtlinien der Gematik, des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) und der Concat AG, um den Anschluss der Komponenten und die gesicherte Lieferkette für die Komponenten der Telematikinfrastruktur durchzuführen.
Zertifikat Nr.:12958-1
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• Ihr Nutzen als Arzt und Zahnarzt •
Die Spitzenorganisationen der Leistungserbringer und die Krankenkassen müssen im Rahmen des E-Health-Gesetzes Finanzierungsvereinbarungen schließen. Im Einzelnen wurden folgende Erstattungsbeiträge vereinbart:
Erstattungsbetrag Konnektor (mit Funktion für qualifizierte elektronische Signatur):
- ab Q2 2018: 1.910 €
- ab Q3 2018: 720 €
Die Finanzierungsvereinbarung sieht eine degressive Förderung vor, die quartalsweise um 10 % sinkt. Ausschlaggebend ist nicht der Tag der Bestellung, sondern der Nachweis der Inbetriebnahme in der Praxis durch die erstmalige Durchführung des VSDMs.
- Erstattungsbetrag Stationäres Kartenterminal: 435,00 €.
- Erstattungsbetrag Mobiles Kartenterminal: 350,00 €.
Hinzu kommt noch eine Startpauschale von einmalig 900 Euro, sowie Beträge für den laufenden Betrieb.
Gut zu wissen: Die Fördersumme wird immer in vollem Umfang pauschal nach Installationsquartal und Praxisgröße bezahlt – unabhängig von der real installierten Anzahl der Komponenten.
Die Finanzierungsvereinbarung für Ärzte lesen Sie hier.
Die Finanzierungsvereinbarung für Zahnärzte hier.
• Alle Komponenten für den TI-Anschluss von der Gematik zugelassen •
Alle Komponenten für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur sind von der gematik zugelassen. Eine Vielzahl von Praxen wurden seit November 2017 bereits mit diesen Komponenten ausgestattet und an die TI angebunden. Hier finden Sie wissenswerte Informationen zu unseren Produkten und Diensten sowie zur SMC-B, die Ihre Praxis darüber hinaus im Rahmen der TI benötigt.
- Konnektor
- VPN-Zugangsdienst
- Kartenterminal stationär
- Kartenterminal mobile
- SMC-B
- sicherer Internetzugang
• Datenschutz •
Der Datenschutz befindet sich mit Sicherheit auf dem zur Zeit technisch möglich höchstem Niveau.
Es gibt es kaum einen sensibleren Bereich als die Gesundheitsdaten des Menschen. Die Anforderungen der Patienten, des Gesetzgebers und der Leistungserbringer an die Datensicherheit sind aus diesem Grunde sehr hoch.
Alle sicherheitsrelevanten technischen Komponenten, die für die Anbindung der Praxen und Kliniken an die Telematikinfrastruktur erforderlich sind, wurden und werden vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) geprüft und zertifiziert. Die Nutzung der TI ist nur nach eindeutiger Identifikation mit elektronischem Heilberufsausweis sowie der Praxis- oder Institutionskarte (SMC-B) möglich. Zusätzlich verlassen Daten die Praxis ausschließlich in verschlüsselter Form und sind für Unbefugte nicht lesbar.